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Staatlich anerkannte/r Erzieher/in - Zusatzausbildung „Fachhochschulreife“
Bedingungen:
In Verbindung mit der Fachschulausbildung und der Zusatzausbildung kann nach Maßgabe der Fachschulordnung (FSO) vom 02.12.2009 und der geltenden Stundentafel die Fachhochschulreife erworben werden.
Grundlagen für den Erwerb der Fachhochschulreife sind:
- die Zeugnisnote gemäß § 112 FSO im Fach Englisch
- die Zeugnisnote gemäß § 113 FSO im Fach Deutsch und im Fach Mathematik
Zulassung und Nichtteilnahme:
Zur Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife zugelassen sind Schüler, die
- den mittleren Schulabschluss vor der Abschlussprüfung der Fachschule erworben haben,
- mindestens sechs Schuljahre in der Sekundarstufe I fortlaufend an einer allgemeinbildenden Schule im Fach Englisch unterrichtet worden sind oder einen gleichwertigen Kenntnisstand erworben haben und
- an dem in der Stundentafel als Zusatzausbildung Fachhochschulreife ausgewiesenen Unterricht teilgenommen und nicht mehr als 20 Prozent dieser Zusatzausbildung unentschuldigt gefehlt haben.
Zeitraum der Zusatzausbildung:
Die Zusatzausbildung zur Fachhochschulreife erfolgt im zweiten und dritten Jahr der Gesamtausbildung „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“.
Bewerbungen werden bis Ende Mai des ersten Ausbildungsjahres angenommen.
Ausbildungskosten:
Zusätzliches Schulgeld: | 40,00 | €/Monat (im zweiten und dritten Ausbildungsjahr) |
Es werden keine weiteren Gebühren erhoben.
