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SSA - Sächsische Sozialakademie gemeinnützige GmbH

Staatlich anerkannte/r Erzieher/in - Zusatzausbildung „Fachhochschulreife“

Bedingungen:

In Verbindung mit der Fachschulausbildung und der Zusatzausbildung kann nach Maßgabe der Fachschulordnung (FSO) vom 02.12.2009 und der geltenden Stundentafel die Fachhochschulreife erworben werden.

Grundlagen für den Erwerb der Fachhochschulreife sind:

  1. die Zeugnisnote gemäß § 112 FSO im Fach Englisch
  2. die Zeugnisnote gemäß § 113 FSO im Fach Deutsch und im Fach Mathematik

Zulassung und Nichtteilnahme:

Zur Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife zugelassen sind Schüler, die

  1. den mittleren Schulabschluss vor der Abschlussprüfung der Fachschule erworben haben,
  2. mindestens sechs Schuljahre in der Sekundarstufe I fortlaufend an einer allgemeinbildenden Schule im Fach Englisch unterrichtet worden sind oder einen gleichwertigen Kenntnisstand erworben haben und
  3. an dem in der Stundentafel als Zusatzausbildung Fachhochschulreife ausgewiesenen Unterricht teilgenommen und nicht mehr als 20 Prozent dieser Zusatzausbildung unentschuldigt gefehlt haben.

Zeitraum der Zusatzausbildung:

Die Zusatzausbildung zur Fachhochschulreife erfolgt im zweiten und dritten Jahr der Gesamtausbildung „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“.

Bewerbungen werden bis Ende Mai des ersten Ausbildungsjahres angenommen.

Ausbildungskosten:

Zusätzliches Schulgeld:
(einschließlich Prüfungsgebühr)

40,00

€/Monat (im zweiten und dritten Ausbildungsjahr)

Es werden keine weiteren Gebühren erhoben.


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