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Betreuung im eigenen Wohnraum
Unsere Leistungen nach § 41 i. V. m. § 30 und § 27.2 SGB VIII
Aufnahme finden:
Jugendliche nach einer stationären Hilfe, aber auch junge Volljährige die über eine angemessene Zeit noch ambulante Hilfe benötigen
Betreuung:
- Erzieher agiert als Koordinator und leistet Hilfe zur Selbsthilfe
- über Fachleistungsstunden
Ziel:
- „fit machen“ für eine selbständige Lebensführung
- mit dem Alleinsein klar kommen
