Start: Herbst 2023
gemäß Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Durchführung der heilpädagogischen Zusatzqualifikation (HPZ-2003)

Ziele
Die heilpädagogische Zusatzqualifikation soll den Mitarbeitern von Kindertageseinrichtungen, die Kinder zur Integration aufnehmen, Handlungskompetenzen zur Erfüllung von Aufgaben bei der Erziehung, Bildung, Förderung, Pflege und Betreuung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern vermitteln.
Darüber hinaus bildet sie für die Mitarbeiter die Grundlage der erforderlichen Kompetenzen zur Erfüllung der Aufgaben in der Behindertenhilfe und den stationären Einrichtungen, in denen volljährige Menschen mit Behinderungen gepflegt und betreut werden.
Fachtheoretische Inhalte werden über vielfältige Methoden praxisnah vermittelt und dienen neben Selbsterfahrungsanteilen der Erweiterung der Kompetenzen des o. g. Fachpersonals. Reflexion unterstützt den Transfer des erworbenen Wissens in die konkrete Arbeitspraxis der Teilnehmer. Eine weitere Säule dieser Weiterbildung bildet die Interdisziplinarität. Diese wird gewährleistet durch Referenten mit Erfahrungen in verschiedenen Bereichen sozialpädagogischer, medizinischer, rechtlicher und künstlerischer Praxis.
Die heilpädagogische Zusatzqualifikation ist eine vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales empfohlene Fortbildung. Sie schließt mit einem Fachgespräch ab. Über die Teilnahme an der Fortbildung erhalten Sie ein Zertifikat.
Inhalte
1. |
Berufsidentität für die Erziehungsarbeit auf heilpädagogischer Grundlage entwickeln |
2. |
Erwartungshaltungen an heilpädagogischem Handeln bewusst machen und daraus Konsequenzen für die Tätigkeit ableiten |
3. |
Beobachten, Erkennen und Verstehen |
3.1 |
Allgemeine Grundlagen |
3.2 |
Altersspezifische Grundlagen |
4. |
Gestaltung von Bildungsprozessen |
4.1 |
Pädagogische Modelle in ihrer Bedeutung |
4.2 |
Entwicklung von Bildungsprozessen |
4.3 |
Besonderheiten pädagogischer Methoden |
5. |
Heilpädagogische Methoden, Anwendbarkeit und Grenzen |
6. |
Praktikumsberichte |
7. |
Abschließendes Fachgespräch |
Voraussetzungen
Für die heilpädagogische Zusatzqualifikation können Bewerber zugelassen werden, die
- über eine abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen, sozialpflegerischen, sozialpädagogischen oder handwerklichen Bereich (gilt nur für den Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen) verfügen und
- eine mindestens einjährige berufliche Erfahrung in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten, einem Kinderhort (einschließlich der integrativen Formen) oder in einer heilpädagogischen Kindertagesstätte, in einer Werkstatt für behinderte Menschen (einschließlich Förder- und Betreuungsgruppen), in Wohnstätten für Behinderte (einschließlich Wohnpflegeheime), in einem ambulanten Dienst für Menschen mit einer Behinderung oder in einer ambulanten (Pflegedienst) oder stationären (Pflegeheim) Pflegeeinrichtung nachweisen können.
Für die Zulassung an der heilpädagogischen Zusatzqualifikation müssen die Bewerber beim Bildungsträger folgende Unterlagen einreichen:
a) Kopien von Zeugnissen und Urkunden über Schul- und Berufsabschlüsse
b) tabellarischen Lebenslauf über den beruflichen Werdegang
c) Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Teilnahme an der berufsbegleitenden Fortbildung
In begründeten Ausnahmefällen können auch Bewerber zugelassen werden, wenn sie Voraussetzungen erfüllen, die den genannten Zugangsvoraussetzungen gleichwertig sind.
Organisatorisches
M.A. Pädagogik/Sozialpädagogik, Psychologie, Soziologie; staatl. anerkannte Heilpädagogin; Systemische Beraterin (SIM)
– 400 Stunden Praktikum

Termine
Beginn der Fortbildung: | Herbst 2023 |
Anmeldeschluss: | 01.09.2023 |
Kosten: | 2.190€, Absolventen der SSA gGmbH auf Anfrage |